Forstbetriebsvereinigung und Jagdgenossenschaft Herzhausen

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 Gründung der FBV Herzhausen

Niederschrift über die Gründungsversammlung der Forstbetriebsvereinigung Herzhausen am 11. Januar 1956 im Gemeindehaus in Herzhausen.

Niederschrift über die Gründungsversammlung der FBV Herzhausen

Als Nachtrag zu der Niederschrift über die Gründung der Forstbetriebsvereinigung Herzhausen (Annahme der Satzung, Wahl des Vorstandes) wurden von der ordentlichen Mitgliederversammlung folgende Beschlüsse einstimmig gefaßt:

  1. Festsetzung des Beitrages:
    Der Beitrag jedes Mitgliedes beträgt pro Jahr und Hektar 4,- DM
     
  2. Betreuung des Waldes:
    Die Forstbetriebsvereinigung Herzhausen bedient sich zur Betreuung ihres Waldes der Forstberatungsstelle Gladenbach. Als Forstliche Fachkraft wird der Forstwart Richard Rink, Forstberatungsstelle Gladenbach herangezogen.
    Dieser erhält von der Forstbetriebsvereinigung Herzhausen pro Jahr und Hektar Waldfläche 1,-DM als Vergütung für Telefongebühren, Schreibmaterial usw.

 

 

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